Polymarket ist in Armenien zugänglich — die Plattform sperrt keine armenischen IP-Adressen. Armenien ist zu einer der kryptofreundlicheren Rechtsordnungen der Region geworden: Es hat 2025 ein umfassendes Gesetz über Krypto-Assets erlassen, das Kryptobörsen unter die Aufsicht der Zentralbank Armeniens (CBA) stellt, und bietet einen bemerkenswert günstigen 0%-Steuersatz für Privatpersonen auf Krypto-Handelsgewinne. Das müssen armenische Nutzer über die Nutzung von Polymarket wissen.
Aktueller Status: Zugänglich
Armenien steht nicht auf Polymarkets Liste gesperrter Länder. Die Plattform ist von armenischen IP-Adressen aus vollständig zugänglich. Armenische Nutzer können sich registrieren, einzahlen und in allen verfügbaren Märkten handeln.
Armeniens Krypto-Ökosystem wächst parallel zu seinem Fintech-Vorstoß. 2025 verabschiedete das Land ein MiCA-artiges Gesetz über Krypto-Assets (HO-159-N), das im Juli 2025 in Kraft trat, wobei die Durchführungsvorschriften der CBA am 31. Januar 2026 in Kraft traten. Börsen wie Bitcoin.am und andere Übergangsbetreiber bewegen sich in Richtung einer vollständigen CBA-Lizenzierung, während große internationale Plattformen wie Binance und Bybit von armenischen Privatanlegern weiterhin stark genutzt werden.
Die rechtliche Lage für Prognosemärkte in Armenien befindet sich in einer Grauzone. Armeniens Glücksspielgesetz reguliert lizenzierte Wettbetreiber, und das Krypto-Gesetz reguliert lizenzierte Krypto-Dienstleister, aber keines von beiden behandelt Prognosemärkte spezifisch. Es gibt keine Aufzeichnungen über Durchsetzungsmaßnahmen gegen armenische Polymarket-Nutzer.
Die rechtliche Landschaft
Das Gesetz über Krypto-Assets (HO-159-N)
Armenien verabschiedete am 29. Mai 2025 einen umfassenden Krypto-Rahmen — das Gesetz über Krypto-Assets (HO-159-N) — das am 4. Juli 2025 in Kraft trat. Es ist an der MiCA-Verordnung der EU angelehnt, legt Lizenzierungsanforderungen für Krypto-Asset-Dienstleister (CASPs) fest und integriert Krypto-Aktivität in Armeniens AML/CFT-Regime.
- Die Zentralbank Armeniens (CBA) ist die alleinige Aufsichtsbehörde für Krypto-Asset-Dienstleister
- Die regulierten Dienstleistungen umfassen den Betrieb einer Handelsplattform, Verwahrung, Handel für eigene Rechnung, Auftragsannahme und -übertragung, Platzierung, Portfoliomanagement und Übertragung
- Geschäftsbanken können Kryptodienste nicht direkt anbieten — sie müssen eine separat lizenzierte Einheit gründen
- Altbetreiber hatten eine Übergangsphase (Grandfathering), müssen aber bis zum 31. Januar 2027 eine vollständige CBA-Lizenz erreichen
Dieses Gesetz reguliert lizenzierte Einheiten (Börsen, Verwahrer, Broker), nicht einzelne Nutzer ausländischer, dezentraler Plattformen wie Polymarket.
Das Glücksspielgesetz
Armenien reguliert Glücksspiel über das Gesetz über Spiele des Zufalls, Internet-Spiele des Zufalls und Casinos sowie das Gesetz über Lotterien. Lizenziertes Online-Wetten und Casinobetrieb erfordern eine Lizenz, und das Staatliche Einkommenskomitee (SRC) beaufsichtigt den Sektor.
Prognosemärkte werden weder im Glücksspielgesetz noch im Krypto-Asset-Gesetz spezifisch behandelt. Dezentrale, kryptobasierte Plattformen wie Polymarket fallen in eine unregulierte Lücke zwischen diesen Rahmenwerken. Es gibt keine Anzeichen für Maßnahmen gegen einzelne armenische Nutzer ausländischer Prognoseplattformen.
AML und Meldung
CASPs in Armenien gelten im Rahmen des AML/CFT-Gesetzes als meldepflichtige Einheiten. Sie müssen KYC, Transaktionsüberwachung und Meldung verdächtiger Aktivitäten umsetzen und unterliegen einem Äquivalent zur Travel Rule, das Transferinformationen für Krypto-Asset-Übertragungen verlangt.
Armenien hat sich dem Krypto-Asset-Reporting-Framework (CARF) der OECD verpflichtet; ab 2027 müssen lizenzierte CASPs dem Staatlichen Einkommenskomitee Kundenguthaben für den internationalen automatischen Austausch melden. Einzelne Nutzer nicht lizenzierter Auslandsplattformen haben über diese Kanäle keine Meldepflicht, aber die Leitlinien der CBA kennzeichnen dezentrale Wallets und Plattformen als Risikofaktoren mit erhöhtem Risiko für lizenzierte Anbieter.
So zahlst du aus Armenien ein
Armenien hat mehrere Wege in Krypto, obwohl lokale Onramps begrenzter sind als in größeren Märkten. Bitcoin.am ist eine lokale armenische Börse, während internationale Plattformen wie Binance und Bybit weit verbreitet sind.
Schritt 1: USDC auf einer lokalen Börse kaufen
| Börse | AMD-Unterstützung | Karte | Banküberweisung | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| Bitcoin.am | Ja | Ja | Ja | Lokale armenische Börse; direkter AMD-Onramp |
| Binance | Teilweise | Ja | Ja | Weltmarktführer; von armenischen Privatanlegern stark genutzt |
| Bybit | Teilweise | Ja | Ja | Globale Plattform mit USDC/AMD-Konvertierung |
| OKX | Teilweise | Ja | Ja | Niedrige Gebühren; beliebte Stablecoin-Paare |
Erklärung der Einzahlungsmethoden
Banküberweisung / Karteneinzahlung: Armenische Nutzer können ein Börsenkonto in der Regel mit einer Bankkarte oder Banküberweisung in AMD aufladen und dann USDC kaufen. Beachte, dass Armeniens Krypto-Gesetz verlangt, dass Krypto-Erwerbszahlungen bargeldlos erfolgen, was Karten- und Banküberweisungs-Einzahlungen erfüllen. (Eine befristete Ausnahme erlaubt bis zum 1. Januar 2028 Barzahlungen von 300.000 AMD oder weniger über einen lizenzierten CASP.)
P2P / Drittanbieter-Schienen: Einige internationale Börsen bieten P2P-Marktplätze an, auf denen armenische Nutzer USDC direkt von anderen Nutzern kaufen können — oft der am besten zugängliche Weg für kleine Beträge.
Schritt 2: USDC an Polymarket transferieren
- Gehe bei Polymarket auf Deposit
- Wähle Use Crypto und kopiere deine Einzahlungsadresse
- Sende USDC von deiner Börse an die Polymarket-Adresse
- Wähle Polygon für die niedrigsten Gebühren (mindestens $3, kommt in Sekunden an)
Den vollständigen Leitfaden findest du in unserem Einzahlungsleitfaden für Polymarket.
Steuerliche Auswirkungen
Armeniens Steuergesetzbuch wurde im Mai 2025 (HO-175-N) geändert, um ein klares, abgestuftes Steuerregime für Krypto-Assets zu schaffen. Die Sätze hängen davon ab, wer handelt und welche Art von Vermögenswert betroffen ist.
Privater Einzelhandelshandel — 0 %
Nicht-unternehmerische Privatpersonen zahlen keine Steuer auf Gewinne aus dem standardmäßigen Handel mit Krypto-Assets, einschließlich Stablecoins wie USDC. Armeniens territoriales Steuersystem behandelt die meisten Devisenaktivitäten für Expatriates als Einkommen ohne armenische Quelle, was es zu einer der günstigsten Rechtsordnungen der Region für private Krypto-Investoren macht. Die meisten privaten Polymarket-Gewinne fallen unter diesen 0%-Satz für Privatpersonen.
Mining, Staking und NFTs — 1 %
Auf die Veräußerung von Krypto-Assets, die als Belohnung für Mining oder Staking erstellt wurden, sowie auf NFTs gilt eine ermäßigte Einkommensteuer von 1 % (Art. 150(9.1) des Steuergesetzbuchs).
Gewerblicher Handel — 18 %
Juristische Personen und Privatpersonen, deren Handel die Schwellenwerte für Geschäftstätigkeit überschreitet, zahlen die standardmäßige Gewinnsteuer von 18 % auf Krypto-Gewinne. Krypto-Verluste können nicht gegen andere Geschäftseinkommen abgezogen werden.
MwSt. und Meldung
- Die Veräußerung eines Krypto-Assets selbst ist von der MwSt. befreit (Art. 64)
- Die Gebühren für Börsen-, Verwahrungs- und Maklerdienstleistungen sind standardmäßige steuerpflichtige Dienstleistungen und unterliegen Armeniens 20%iger MwSt.
- Private Einzelhandels-Trader, die nach dem 0%-Satz melden, müssen in der Regel keine Steuererklärung für Krypto-Gewinne einreichen, sollten aber Transaktionsaufzeichnungen aufbewahren, falls die Aktivität als gewerblicher Handel neu klassifiziert wird
Erste Schritte
Wenn du in Armenien bist und mit dem Handel auf Polymarket beginnen möchtest:
- Registriere dich bei Polymarket — unter 2 Minuten, kein KYC erforderlich
- Kaufe USDC auf Bitcoin.am oder Binance per Karte oder Banküberweisung
- Zahle bei Polymarket ein — transferiere USDC über Polygon
- Platziere deinen ersten Trade — starte mit einem kleinen Betrag
- Nutze Limit-Orders um Taker-Gebühren zu vermeiden — nur Taker-Orders zahlen Gebühren auf Polymarket
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